§1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Maik Georg Sergio Kronhart Einzelunternehmen, Feuerdornstraße 170, 50971 Köln, Deutschland E-Mail: maik@kronhart.com Telefon: +49 176 56039348 – nachfolgend „Leady Automations“ – und ihren Kunden.
(2) Leady Automations schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Leady Automations stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand sind Leistungen im Bereich Automatisierung von Geschäftsprozessen, insbesondere: Einrichtung und Betrieb automatisierter Telefonassistenten Automatisierte E-Mail-Verarbeitung Lead-Vorqualifizierung Follow-up-Automationen CRM-Anbindungen Technische Betreuung und Wartung
(2) Leady Automations erbringt keine Beratungsleistungen, sondern schuldet ausschließlich die technische Umsetzung und den Betrieb der vereinbarten Systeme.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell unterzeichneten Angebot.
§3 Vertragsschluss (1) Der Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
(2) Der Leistungsbeginn erfolgt erst nach vollständiger Unterzeichnung des Angebots und Rechnungsstellung durch Leady Automations.
§4 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. E-Mail ist ausreichend.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Setup-Gebühr und einem monatlichen Retainer zusammen, wie im Angebot definiert.
(2) Die Setup-Gebühr ist mit Vertragsschluss geschuldet.
(3) Der monatliche Retainer wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Sämtliche Zahlungen erfolgen per Rechnung auf das von Leady Automations benannte Bankkonto.
(5) Leady Automations wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG an. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§6 Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug ist Leady Automations berechtigt, Leistungen sofort zu pausieren, Systeme zu sperren oder abzuschalten und den Vertrag fristlos zu kündigen.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Inkasso- und Verzugskosten, bleiben vorbehalten.
§7 Setup-Leistung (1) Die Setup-Leistung ist eine einmalige, nicht rückerstattbare Leistung.
(2) Kündigt der Kunde nach Vertragsschluss, auch vor Go-Live, bleiben Setup-Gebühr und Retainer vollständig geschuldet.
(3) Die reduzierte Setup-Gebühr basiert auf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit des Retainers.
§8 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen unverzüglich zu erbringen, insbesondere Bereitstellung von Zugängen, Rufnummern und technischen Schnittstellen sowie Freigaben und inhaltliche Informationen.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Leady Automations.
(3) Der Vergütungsanspruch bleibt in solchen Fällen uneingeschränkt bestehen.
(2) Insbesondere werden keine Garantien für Umsatzsteigerungen, Lead-Zahlen, Conversion-Raten oder Terminbuchungen übernommen.
(3) Automationen stellen eine Unterstützung, jedoch keinen Ersatz für Vertrieb oder unternehmerische Entscheidungen dar.
§10 Telefonie, Automationen und Recht (1) Leady Automations richtet Systeme technisch DSGVO-konform ein.
(2) Der Kunde bleibt jedoch allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung, erforderliche Einwilligungen nach DSGVO und UWG sowie für Inhalte, Gesprächslogiken und Einsatzzwecke.
(3) Leady Automations übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden genutzten Inhalte oder Prozesse.
§11 Drittanbieter (1) Leady Automations nutzt externe Drittanbieter, insbesondere für Telefonie, Hosting, KI- oder API-Dienste.
(2) Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen dieser Drittanbieter übernimmt Leady Automations keine Haftung.
§12 Haftung (1) Leady Automations haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf einen Monatsretainer begrenzt.
(4) Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverluste beim Kunden.
§13 Vertragsende und Daten (1) Nach Vertragsende werden alle Systeme deaktiviert.
(2) Kundendaten werden nach einer angemessenen Frist gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Es besteht keine Pflicht zur Herausgabe, Migration oder Übergabe von Systemen oder Daten.
§14 Referenzen und Marketing (1) Leady Automations ist berechtigt, Kundenlogos zu Marketingzwecken zu verwenden und anonymisierte Ergebnisse darzustellen.
(2) Namentliche Referenzen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
§15 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand ist der Sitz von Leady Automations, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§16 Abnahme der Setup-Leistung (1) Die Setup-Leistung gilt als erbracht und abgenommen, sobald das System technisch funktionsfähig bereitgestellt wurde oder der Kunde das System produktiv nutzt oder der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft schriftlich wesentliche Mängel anzeigt.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Nach Abnahme beginnt der laufende Betrieb im Rahmen des vereinbarten Retainers.
§17 Zusatzleistungen (1) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, gelten als Zusatzleistungen.
(2) Leady Automations ist nicht verpflichtet, über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Änderungen, Erweiterungen oder Optimierungen vorzunehmen.
(3) Zusatzleistungen werden gesondert vergütet und nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden erbracht.
§18 Nutzungsrechte und Eigentum (1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Automationen und Systemen.
(2) Sämtliche Rechte an zugrunde liegenden Workflows, Logiken, Konfigurationen, Prompts, Systemarchitekturen und technischen Konzepten verbleiben bei Leady Automations.
(3) Eine Herausgabe von Projektdateien, Automations-Logiken oder Systemstrukturen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§19 Verjährung Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Leady Automations verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.
§20 Einsatz von Subunternehmern Leady Automations ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§21 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§22 Widerrufsrecht Die Leistungen von Leady Automations richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
§23 Höhere Gewalt Leady Automations haftet nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere bei Stromausfällen, Netzstörungen, behördlichen Maßnahmen, Ausfällen von Telekommunikationsnetzen oder nicht von Leady Automations zu vertretenden Störungen bei Drittanbietern.